LGBTQIA+
Franziskus zu gleichgeschlechtlichen Paaren
In einem neuen Dokumentarfilm hat Franziskus allen Katholik*innen, die auf auf eine Anerkennung und Gleichberechtigung von homosexuellen Gläubigen warten, wieder einen Funken Hoffnung gegeben. Es bleibt jedoch viel offen.
Als der neuer Dokumentarfilm "Francesco" am 21.10.2020 in Rom Premiere feierte, fielen zwei neue Aussagen von Franziskus auf, die weltweit Schlagzeilen machten:
"Homosexuelle haben das Recht, in einer Familie zu leben. Sie sind Kinder Gottes und haben das Recht auf eine Familie."
"Was wir benötigen, ist ein Gesetz, das eine zivile Partnerschaft ermöglicht."
Für homosexuelle Katholik*innen ist diese päpstliche Aussage eine im Katholizismus seltene Form der öffentlichen Anerkennung und des Zuspruchs, der noch lange nicht das Leid wiedergutmacht, das die röm.-katholische Kirche mit ihrer offiziellen Haltung gegenüber Homosexualität verursacht.
Päpstliches Statement gegen Homophobie
Franziskus' Statement ist ein deutliches Zeichen gegen Homophobie, gerade auch in den eigenen Reihen des Katholizismus. In Polen, wo eine LGBTQIA+ feindliche Stimmung herrscht, fallen kath. Bischöfe immer wieder mit homophoben Aussagen auf und verschärfen das Klima weiter.
Franziskus ist der erste Papst, der zivil eingetragene Lebenspartnerschaften offiziell bejaht. Das ist noch keine Ehe für alle, aber ein erster Schritt.
Trotzdem bleibt viel offen. Und diese Aussage ist nur ein kleiner Anfang.
Änderungen in der Lehre der röm-kath. Kirche?
Denn sie hat sich nur auf die Haltung des Staates zu Menschen bezogen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Sie hat sich nicht auf die Lehre der katholischen Kirche bezogen.
Solange im Katechismus in Nr. 2358 noch steht, dass man Menschen, die homosexuell veranlagt sind, mit „Mitleid und Takt“ begegnen müsse und Nr. 2359 sagt, „homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen“, bleibt das Unrecht, das die rk Kirche gegenüber homosexuellen Menschen ausübt, bestehen.
Nr. 2358 des katholischen Katechismus (1997)
Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind
homosexuell veranlagt. Sie haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.
Nr. 2359 des katholischen Katechismus (1997)
Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich - vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft -‚ durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheitannähern.
Wenn der Papst eine Anerkennung der zivilen Lebenspartnerschaft fordert, welche Konsequenzen muss das für das katholische Kirchenrecht haben?
Anerkennung und Gleichberechtigung für LGBTQIA+
Heißt es, dass nun diejenigen kirchlichen Mitarbeiter*innen, die verdeckt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben müssen, nun eine kirchenrechtliche Gleichberechtigung erfahren werden, und darüber hinaus eine Entschuldigung für das Leid, das ihnen angetan wurde?
Der Fokus auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften reicht dabei nicht aus. Was ist mit Menschen, die transgender sind, non-binary, und allen anderen, die zu LGBTQIA+ zählen?
Es ist noch ein langer Weg. Nur ein erster Schritt ist getan. Der Funken Hoffnung darf nicht enttäuscht werden.
Autorin: Claudia
Stand: 25.10.2020